nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Sie werden ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte gepflegt und erhalten Pflegegeld?
Dann ist der Beratungseinsatz für Sie verpflichtend.
PG 2 + 3 halbjährlich
PG 4+5 vierteljährlich
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